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Herbert Woerlein
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Frage von Ursula M. •

Frage an Herbert Woerlein von Ursula M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum können wir als mündige Bürger bis heute noch nicht selbst Abstimmen? Es gibt doch ein bundesweites Abstimmungsgesetz. Darin heißt es in Artikel 20, dass alle Staatsgewalt von der Bevölkerung ausgeht und von ihr „in Wahlen und Abstimmungen“ ausgeübt wird. Der Bundestag hat bis heute seine Pflicht nicht erfüllt, die Abstimmungen gesetzlich zu regeln.
Wie denken Sie darüber, setzen Sie sich persönlich dafür ein?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Merkl, 

Sie beziehen sich auf Art.20 Abs. 2 S.1 unseres Grundgesetzes. Das Grundgesetz selbst legt sich hinsichtlich der genauen Gestaltung des Wahlsystems nicht fest, sondern überlässt dies gem. Art. 38 III GG dem einfachen Gesetzgeber. 

Entgegen Ihrer Vermutung ist dieser mit dem Bundeswahlgesetz (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) seiner Pflicht nachgekommen, die Wahl gesetzlich zu regeln. Mit der Erststimme können Sie Ihren Stimmkreiskandidaten direkt wählen und mit der Zweitstimme eine Partei. So kommt ein Parlament zustande, das einen Bundeskanzler wählt, der die Mehrheit der Abgeordneten hinter sich vereint hat und regieren kann.  Eine Direktwahl des Bundeskanzlers könnte dazu führen, dass der gewählte Kanzler regierungsunfähig ist, da bei der Wahl der Abgeordneten ein anderes Mehrheitsverhältnis zustande gekommen ist. Eine Direktwahl lehne ich aus diesem Grund ab. Neuwahlen auf Kosten der Steuerzahler wären hierbei nur eine unnötige Folge."