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Henning Otte
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Frage von Bettina B. •

Frage an Henning Otte von Bettina B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Otte,

durch die Finanzkrise bedingt ist ja eigentlich schon klar, dass auch die Arbeitslosenquote steigen wird. Welche Maßnahmen ergreifen sie, damit die Arbeitslosenquote auch in so einer schweren Zeit stabil bleibt?

Mit freundlichen Grüßen
B. Black

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Liebe Bettina Black,
die globale Wirtschaftskrise stellt Deutschland und die internationale Staatengemeinschaft vor eine große, neuartige Herausforderung. Die ernste Krise der Finanzmärkte wird begleitet von einem weltweiten Konjunkturabschwung. Mit ihren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft ist die Krise im Dezember 2008 auf dem Arbeitsmarkt angekommen. In Anbetracht dieser Entwicklung sieht die Bundesregierung ihre vorrangige Aufgabe - neben der Stärkung der Wachstumskräfte - in der Sicherung von Arbeitsplätzen. Dafür werden folgende Maßnahmen ergriffen:

- Die Einführung von Kurzarbeit wird für alle Unternehmen und Beschäftigten attraktiver und unbürokratischer ausgestaltet durch Erleichterung der Voraussetzungen und Vereinfachung der Antragstellung.

- Bei der Kurzarbeit werden den Arbeitgebern in den Jahren 2009 und 2010 die Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit hälftig erstattet.

- Die Kosten der Qualifizierung von Beschäftigten in Kurzarbeit werden bezuschusst. Qualifiziert der Arbeitgeber seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Zeit der Kurzarbeit, werden in den Jahren 2009 und 2010 dem Arbeitgeber die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

- Für die Wiedereinstellung von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern werden in den Jahren 2009 und 2010 Zuschüsse zur Qualifizierung aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt.

- Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt in den Jahren 2009 und 2010 bei neu geförderten Umschulungen zu Alten- und Krankenpflegern die vollständige Finanzierung.

- Die Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher auf von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss (§ 77 SGB III) und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen begrenzt war (§ 417 SGB III), wird auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitert, deren Berufsausbildung und letzte Weiterbildung schon längere Zeit zurückliegt. Damit wird auch der Anwendungsbereich des Programms der Bundesagentur für Arbeit zur „Weiterbildung Gering qualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)“ erweitert.

- Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird über den 30. Juni 2010 bis Ende des Jahres 2010 stabil bei 2,8 Prozent gehalten und eine Stundung der darlehensweise Ausgleichsverpflichtung des Bundes eingeführt.

- Erhöhung der Regelsätze für Kinder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe durch Einführung einer dritten Altersstufe für 6- bis 13-Jährige in Höhe von 70 Prozent der maßgebenden Regelleistung in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2011.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen.

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