Warum lassen Sie als Mitglied des Innenausschusses Willkür, Intransparenz und Kontrolle der Zivilgesellschaft durch Staat und Verfassungsschutz zu? Sind dies Ihre Vorstellungen von einem Rechtsstaat?
Quelle: abgeordnetenwatch.de
In rund 3.600 Fällen hat die Bundesregierung NGOs und Bürger heimlich durch den Verfassungsschutz überprüfen lassen – das musste das Innenministerium nun einräumen. Auf dieser Grundlage wurde entschieden, wer staatliche Fördermittel erhält – ohne Wissen der Betroffenen und ohne klare gesetzliche Grundlage.
Sind das Ihre Vorstellungen von Demokratie?
Volksentscheide könnten dieses fragwürdige Vorgehen der Bundespolitiker unterbinden!
Verweigern Sie auch aus diesem Grund den Bürgern in Deutschland das Recht auf Volksabstimmungen, wie es Ihnen eigentlich nach Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes zusteht?
PS.
Ich sehe mit meinen 76 Jahren, nach bekanntwerden dieser Tatsache, keinen Grund mehr, irgend einen der aktuell Regierenden, jemals wieder zu wählen! Warum auch? Vielleicht sollten Sie mal darüber nachdenken, warum die Regierungsparteien und insbesondere Ihre SPD, immer weniger Zustimmung bei den Bürgern hat, siehe hierzu Umfragen und letzte Wahlen!
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre deutlichen Worte.
Grundsätzlich darf es nicht im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sein, dass staatliche Mittel Akteuren zugutekommen, die diese Ordnung gefährden oder ablehnen. Der Staat hat hierbei eine Verantwortung die demokratische Substanz des Gemeinwesens zu schützen. Dies involviert die Verteilung seiner Fördermittel. Gerade daher muss aber zugleich jeder Anschein von Willkür vermieden werden. Diese Verantwortung darf keinesfalls dazu führen, dass NGOs unter Generalverdacht gestellt werden. Zivilgesellschaftliches Engagement ist ein tragender Pfeiler unserer Demokratie und verdient Vertrauen, Schutz und verlässliche Rahmenbedingungen. Wer sich für Menschenrechte, Integration, Umwelt, Soziales oder Teilhabe einsetzt, leistet in aller Regel einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft.
Das sogenannte Haber-Verfahren ist dabei kritisch zu sehen, weil es nicht auf einer klaren gesetzlichen Grundlage beruht, sondern eher auf Zuruf oder Verdacht angewandt wurde. Ein solches Vorgehen ist rechtsstaatlich problematisch, weil Betroffene nachvollziehen können müssen, nach welchen Regeln und auf welcher Grundlage über Förderentscheidungen entschieden wird. Gerade in einem freiheitlichen Staat braucht es Transparenz statt intransparenter Prüfungen im Hintergrund.
Vor diesem Hintergrund braucht es eine klar ausdifferenzierte gesetzliche Grundlage, die ein eindeutiges, rechtssicheres Verfahren schafft. Dieses Verfahren muss zwei Ziele miteinander verbinden: den wirksamen Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die freie, konstruktive Arbeit von NGOs. Nur wenn klar geregelt ist, was geprüft wird, wer prüft und nach welchen Kriterien entschieden wird, entsteht Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Die SPD-Bundestagsfraktion arbeitet gerade an einem Gesetzesentwurf hierzu.
Das ist auch deshalb wichtig, weil NGOs selbst eine belastbare Grundlage brauchen, an der sie ihr Handeln ausrichten können. Wer gemeinnützig, politisch oder sozial engagiert arbeitet, muss wissen, woran er ist. Rechtsstaatlichkeit heißt eben nicht nur Schutz vor Missbrauch, sondern auch Verlässlichkeit, Nachvollziehbarkeit und faire Verfahren.
Noch eine allgemeine Ergänzung: Ich persönlich halte mehr direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich für einen wertvollen Baustein demokratischer Kultur. Insbesondere Instrumente wie Bürgerräte zeigen, wie wichtig echte Beteiligung und Dialog sind. Ich setze mich daher dafür ein, mehr demokratische Instrumente wie dieses rechtstaatlich einzubetten und mit dem parlamentarischen System vereinbar auszugestalten.
Sehr geehrter Herr C., ich danke Ihnen noch einmal für Ihre Frage und hoffe, ich konnte meine Position dazu nachvollziehbar darlegen.
Herzlichst
Helge Lindh, MdB

