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Heiko Melzer
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Frage von Hans-Joachim M. •

Frage an Heiko Melzer von Hans-Joachim M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Melzer,

Was halten Sie von dem Vorschlag, dass Arbeitgeber zu einer Stellenausschreibung generell ein Lohn-/Gehaltsangebot machen sollten, wie es u.a. der öffentliche Dienst tut?

Welche Maßnehmen würden Sie einleiten, um diese Verpflichtung bindend zu machen?

Wie werden Dumpinglöhne verhindert?

Mit freundlichen Grüßen

H.-J. Möller

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Möller,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de, die wir auch an meinem Infostand am Brunsbütteler Damm kurz diskutiert haben.

In Spandau und Berlin beklagen wir eine hohe Arbeitslosigkeit, der Senat hat durch eine Politik der verpassten wirtschaftspolitischen Chancen in den letzten 10 Jahren die rote Laterne der Bundesländer in der Arbeitslosenstatistik übernommen. Das muss sich ändern.

Dass jeder, der arbeitet auch davon leben können muss, ist für mich nicht eine politische Kampfansage, sondern eine Grundüberzeugung. Da man Worten aber auch Taten folgen lassen muss, hat unser Baustadtrat Carsten Röding als erster Bezirksvertreter überhaupt den Mindestlohn bei den Rathauspförtnern vereinbart - übrigens ganz anders als bei vielen Aufträgen des rot-roten Senates.

Lippenbekenntnisse machen eben nicht satt. Dass die, die nicht arbeiten wollen, aber auch nicht dauerhaft in der sozialen Hängematte liegen dürfen, die Andere schwer erarbeiten, gehört dabei auch zu unserer Grundüberzeugung.

Auf Bundesebene setzt sich die CDU für ein Gesetz gegen sittenwidrige Löhne ein, branchenspezifische Mindestlöhne ergänzen diese Strategie.

Bei Bewerbungen darf es nicht zu einem Unterbieten der Bewerber bei der Entlohung kommen. Jede Arbeit hat ihren Wert und jeder Arbeitgeber sollte ein Interesse daran haben, durch eine Gehaltsangabe bei Stellenausschreibungen auch diesen Aspekt der Beschäftigung hinreichend zu beschreiben.

Insofern unterstütze ich Ihren Vorschlag, ich bin aber nicht sichter, ob dieser gesetzlich geregelt werden kann bzw sollte. Klar ist auch, dass ein solches Gehaltsangebot/ eine solche Gehaltsspanne nur Grundlage für individuelle Verhandlungen sein kann, da die spezifischen Bewerberqualifikationen selbstverständlich berücksichtigt sein müssen. Ein Mehr an Transparenz schafft aber mehr Klarheit für alle Beteiligten.

Gerne können Sie sich telefonisch (3 33 11 33) oder per E-Mail
( info@heiko-melzer.de ) bei weiteren Fragen an mich wenden.

Freundliche Grüße

Ihr
Heiko Melzer

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