Ich kann gut nachvollziehen, dass 63 Euro im Monat für Schüler*innen ohne eigenes Einkommen eine große Belastung sind, gerade im ländlichen Raum, wo Mobilität Voraussetzung für Ausbildung, Freizeit und soziale Kontakte ist.
Ja, grundsätzlich können auch Abgeordnete Spenden steuerlich geltend machen. Das ist kein Sonderrecht für Politikerinnen und Politiker, sondern gilt für alle Bürger:innen nach dem Einkommensteuergesetz
Südafrika kann insofern ein Vorbild sein, als dort nach der Apartheid ein System ungleicher Rechte durch internationalen Druck, inneren Widerstand und Verhandlungen überwunden wurde.
Wir als Linke haben grundlegend andere Antworten auf Arbeitslosigkeit. Für uns steht nicht Druck und Sanktion im Mittelpunkt, sondern gute Arbeit, Qualifizierung und soziale Sicherheit.
Entscheidend ist nicht, ob Schulden existieren, sondern wofür sie aufgenommen werden
Wir haben in der Linken starke Rechte für Mitglieder und Delegierte/Gliederungen und die gemeinsame Diskussion in den kollektiven Gremien verstehen wir als hohes Gut

