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Heidi Reichinnek
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Frage von Eileen A. •

Warum kann die Opposition gegen die Neue Grundsicherung keine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Damals hat die CDU in der Opposition auch Klage damals gegen den Haushalt eingereicht

Die CDU hatte damals auch gegen die Beschlüsse der Ampel Regierung Klage eingereicht

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Antwort von Die Linke

Liebe Eileen A.,

vielen Dank für Ihre wichtige Nachfrage, die begegnet uns derzeit tatsächlich häufig.

Zunächst will ich ganz klar sagen: Die sogenannte „Neue Grundsicherung“ ist aus unserer Sicht als Linke in zentralen Punkten nicht akzeptabel. Sie bleibt hinter dem zurück, was für ein würdevolles Leben notwendig ist, setzt weiterhin auf Druck und Sanktionen und wird dem Anspruch sozialer Sicherheit in einer reichen Gesellschaft nicht gerecht. Für uns steht fest: Sozialpolitik muss Menschen absichern und befähigen, nicht disziplinieren.

Zur Frage einer Klage beim Bundesverfassungsgericht:
Eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage kann nur eingereicht werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages dies unterstützt. Diese Hürde ist bewusst hoch angesetzt.

Als Opposition verfügen wir derzeit schlicht nicht über die notwendige Anzahl an Abgeordneten, um eine solche Klage eigenständig einzureichen. Das unterscheidet unsere Situation von früheren Konstellationen, etwa als die CDU/CSU gegen Vorhaben der damaligen Regierung geklagt hat. Die Union hatte damals deutlich mehr Mandate und konnte diese Schwelle aus eigener Kraft überschreiten.

Das heißt aber nicht, dass wir untätig sind. Im Gegenteil: Wir kämpfen politisch und öffentlich gegen diese Form der Grundsicherung, bringen eigene Vorschläge ein, unterstützen Kritik aus der Zivilgesellschaft und setzen uns für eine sanktionsfreie Mindestsicherung ein, die den Namen auch verdient.

Veränderung entsteht nicht nur vor Gerichten, sondern vor allem durch politischen Druck und gesellschaftliches Engagement. Genau deshalb ist Ihre Stimme so wichtig.

Mit solidarischen Grüßen
Heidi Reichinnek

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