Sehr geehrte Frau Steinmüller, das geplante Tierschutzgesetz lässt noch immer Tierquälereien zu, wie z.B. den Transport in ferne Länder, die Anbindehaltung u.v.m. Was tun Sie dagegen?

Lieber Herr B.
Vielen Dank für Ihre Frage.
Das Bundeskabinett hat am 24.05.24 seinen Regierungsentwurf für eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen. Dieser soll die Situation für Heim- und Zirkustiere, genauso wie für landwirtschaftlich genutzte Tiere, verbessern. Der Gesetzesentwurf beinhaltet unter anderem ein Verbot der Zucht, Ausstellung und Werbung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen, die Verpflichtende Identitätsprüfung für den Onlinehandel mit Heimtieren, die Einführung von Videoüberwachung in Schlachthöfen, das Verbot der Haltung bestimmter Tierarten in reisenden Zirkusbetrieben sowie die Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens bei tierschutzrechtlichen Verstößen und die Verankerung des Amtes eines/einer Bundesbeauftragten für Tierschutz auf gesetzlicher Ebene.
Der Regierungsentwurf ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Ressorts. Der Entwurf wird nun im Parlament von meinen Kolleg*innen im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft weiterverhandelt, am 14.10.2024 gab es dazu eine öffentliche Anhörung. Das Protokoll und eine Zusammenfassung der Expert*inneneinschätzung finden Sie hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a10_ernaehrung_landwirtschaft/anhoerungen/1022168-1022168
Meine Kolleginnen und Kollegen werden sich dafür einsetzen, weitere Erfolge für den Tierschutz zu verhandeln und weiter daran arbeiten, dass Missstände behoben und gesetzliche Lücken zum Wohle der Menschen und der Tiere geschlossen werden. Ob das noch in dieser Legislaturperiode gelingen kann, ist durch die vorgezogenen Neuwahlen leider offen.
Herzliche Grüße
Hanna Steinmüller