
Ehemalige deutsche Staatsangehörige sind Ausländer, für sie gelten die gleichen Regelungen wie auch für andere Ausländer.
©Max Neudert
Ehemalige deutsche Staatsangehörige sind Ausländer, für sie gelten die gleichen Regelungen wie auch für andere Ausländer.
Ich würde Ihnen also empfehlen, sich in dieser Angelegenheit direkt an Ihre Behörde zu wenden und den Willen zur Einbürgerung ohne Niederlegung der bisherigen Staatsangehörigkeit anzuzeigen.
Sonst wird das Gesetz ja auch medial immer aktuell begleitet. Auf meinen Social Media Kanälen informiere ich auch über weitere Entwicklungen.
Ich bitte Sie noch um etwas Geduld, aber dieses wichtige Gesetz, für das die SPD seit langem eingetreten ist, steht kurz vor dem Abschluss.
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