Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 05.01.2024

Ein wichtiger Hinweis schon einmal: nach dem neuen Gesetz soll bei sogenannten "besonderen Integrationsleistungen" die Einbürgerung schon nach bis zu 3 Jahren möglich sein.

Hakan Demir
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SPD
• 03.01.2024

Ich bin zuversichtlich, dass der Gesetzgebungsprozess so umgesetzt wird, dass ein Inkrafttreten zum 1. April eingehalten werden kann. 

Hakan Demir
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SPD
• 02.01.2024

Wenn die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft getreten ist, dann wird es keine Beibehaltungsgenehmigung mehr geben - doppelte Staatsbürgerschaften sind damit ja möglich.

Hakan Demir
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SPD
• 05.01.2024

Sollte in Zukunft in Deutschland die Wehrpflicht oder Dienstpflicht eingeführt werden, wäre eine derartige Vereinbarung erneut möglich und sinnvoll , damit ausgeschlossen ist, dass Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft mehrfach zum Wehrdienst herangezogen werden oder von Sanktionen betroffen sind. 

Hakan Demir
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SPD
• 03.01.2024

Meine Erfahrung ist, dass gesellschaftliche Fortschritte, auch wenn sie wie bei der Ehe für alle oder dem Mindestlohn vorher hoch umstritten waren, beibehalten werden - auch weil sich zeigt, dass sie in der Praxis für eine gerechtere Gesellschaft sorgen. 

Hakan Demir
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SPD
• 03.01.2024

Sozialleistungen, bei denen im Grundsatz die Einbürgerung nicht möglich ist, sind nur der Bezug von SGB II und SGB XII.

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