Bei der Wiedereinbürgerung von ehemaligen Deutschen wurden keine Änderungen vorgenommen. Ehemalige Deutsche können sich dann wieder einbürgern lassen, wenn deren Einbürgerung durch entsprechende Bindungen an Deutschland im öffentlichen Interesse liegt.
Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD
Doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten werden mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht.
Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD
Anträge können selbstverständlich jederzeit eingereicht werden.
Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD
Wenn Sie vor über 20 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt haben, so müssten sie ja bereits längst entweder eine Einbürgerungszusage oder eine Absage erhalten haben.

