
Eine Aufenthaltsunterbrechung zur Erfüllung der Wehrpflicht gilt nicht als Unterbrechung Ihres Aufenthalts in Deutschland.
©Max Neudert
Eine Aufenthaltsunterbrechung zur Erfüllung der Wehrpflicht gilt nicht als Unterbrechung Ihres Aufenthalts in Deutschland.
Die Identität weisen Sie bspw. mit Ihrer vorhandenen Geburtsurkunde nach und identifizieren sich mit einem biometrischen Pass oder einem anderen Identitätsdokument mit Foto. Eine Apostille ist nicht notwendig.
Sie sprechen mit den langen Bearbeitungszeiten ein grundsätzliches Problem an, mit dem viele Einbürgerungsinteressierte in Deutschland konfrontiert sind.
Ich verorte mich innerhalb der SPD im linken Flügel
Verwaltungsleistungen müssen heutzutage digitalisiert sein. Das ist unser Anspruch und auch der aus der Bevölkerung. Das reduziert Zeit und Kosten und vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürger:innen und dem Staat.
Wenn Sie eine Krankheit haben, dann sollte dies Ihr betreuender Arzt bzw. Ärztin attestieren können