Hakan Demir
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Frage von Kevin N. •
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Gibt es eine Priorisierung bereits gestellter Anträge auf beschleunigte Einbürgerung nach 5-Jahres-Frist?

Sehr geehrter Herr Demir,

ich bitte Sie um eine kurze Klarstellung zu einem Reddit-Beitrag mit Titel „The status of the German citizenship reform bill (2025 version)“. Dort schreibt eine Person, sie habe von Ihnen eine Antwort erhalten: „Es ist verhandelt worden, dass das Bundesinnenministerium die Einbürgerungsbehörden auffordert, bereits eingereichte Anträge auf beschleunigte Einbürgerung dann zur regulären Einbürgerung nach fünf Jahren vorzuziehen. Für Sie würde das bedeuten, dass Ihr Antrag 2026 vor den dann eingereichten Anträgen bearbeitet wird.“

Hierzu finde ich jedoch keine öffentliche Quelle.

Daher meine Fragen:

1. Existiert eine solche Priorisierung tatsächlich?

2. Falls ja: Gibt es dazu einen Erlass, Anwendungshinweis, ein Rundschreiben oder eine sonstige zitierfähige Grundlage?

Ihre Klarstellung würde Betroffenen sehr helfen, im Umgang mit den Einbürgerungsbehörden eine verlässliche Grundlage zu haben. Vielen Dank im Voraus für Ihre Klarstellung!

Mit freundlichen Grüße

Hakan Demir
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