
Durch das bald in Kraft tretende neue Gesetz, sieht es folgendermaßen aus: von deutscher Seite wird es dann keine Beschränkungen zur doppelten Staatsangehörigkeit oder Mehrstaatigkeit mehr geben. Egal, ob Zuwanderer:innen sich hier einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland die dortige Staatsangehörigkeit annehmen oder ob - wie bei Ihren Kindern - Menschen schon qua Abstammung Bezug zu mehreren Ländern und damit das Recht auf mehrere Staatsangehörigkeiten haben