Bis zum 27.06. wird weiterhin die alte Rechtslage angewendet
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©Max Neudert
Bis zum 27.06. wird weiterhin die alte Rechtslage angewendet
Das Gesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft
Das Gesetz gilt nicht rückwirkend für Neugeborene.
Ich nehme an, dass sie die sogenannte vorübergehende Hinnahme der Mehrstaatigkeit ansprechen, die es unter der alten Rechtslage gab.
. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt, um unser Land ein Stück gleichberechtigter und demokratischer zu machen. Migrant:innenselbstorganisationen, Gewerkschaften und andere Gruppen haben sich teils seit Jahrzehnten für die Mehrstaatigkeit und schnellere Einbürgerungsmöglichkeiten eingesetzt.
Wie im Gesetz festgehalten, tritt dies drei Monate nach (der heutigen) Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das wird entsprechend der 26./27. Juni 2024 sein.