Hakan Demir
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD

Um Rechtssicherheit zu haben, warten Sie doch noch die wenigen Tage und stellen Ihren Antrag ab dem 27. Juni.

Hakan Demir
Antwort 29.04.2024 von Hakan Demir SPD

Der Bezug von Krankengeld ist kein Ausschlussgrund bei der sogenannten Anspruchseinbürgerung. Ausgeschlossen ist die Einbürgerung (unter engen Ausnahmen) nur, wenn Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (also beispielsweise Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter) bezogen werden. Was bei der Lebensunterhaltssicherung allerdings immer vorgenommen wird, ist eine Prognoseentscheidung zu Ihrer zukünftigen Lebensunterhaltssicherung.

Hakan Demir
Antwort 29.04.2024 von Hakan Demir SPD

Es kann aber sein, dass sich Ihr zuständiges Amt einfach ein Bild machen möchte, ob Sie beispielsweise neben dem Studium schon in Teilzeit arbeiten. Die Entscheidung zur Lebensunterhaltssicherung wird nämlich auf Basis einer Prognoseentscheidung getroffen, sodass die Information über einen möglichen Nebenjob relevant sein könnte.

Hakan Demir
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD

Eine Ermessenseinbürgerung aus dem Ausland für ehemalige Deutsche ist nach § 13 des Staatsangehörigkeitsgesetzes bereits jetzt schon möglich

Hakan Demir
Antwort 29.04.2024 von Hakan Demir SPD

Ich stimme Ihnen zu, dass Menschen, die dauerhaft Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, hier auch über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügen sollten. Dies geht natürlich idealerweise über die Einbürgerung, weil nur so eine vollständig gleichberechtigte Teilhabe - auch mit allen demokratischen Rechten - möglich ist. Selbstverständlich ist aber auch ohne Einbürgerung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht möglich.

Hakan Demir
Antwort 28.06.2024 von Hakan Demir SPD

Man konnte dann eben nur nicht eingebürgert werden in Deutschland. Ob man aber mit einem, zwei oder mehr ausländischen Pässen in Deutschland lebt, macht keinen Unterschied.