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©Max Neudert
Dort entscheiden Vertreter:innen von Kliniken, Krankenkassen und Ärzt:innen gemeinsam darüber, nicht der Bundestag.
Das Bundesinnenministerium ist wie vereinbart im Oktober 2025 per Rundschreiben an die Einbürgerungsbehörden herangetreten, um einen pragmatischen Umgang mit den anhängigen 3-Jahres-Einbürgerungen zu finden. Das Schreiben selbst ist nicht öffentlich - es beinhaltet aber grob umrissen das Vorgehen, dass die Behörden die Antragsteller:innen kontaktieren, sich mit diesen darauf einigen, das Verfahren ruhen zu lassen und dann für eine schnelle Entscheidung zur Erreichung der 5-Jahres-Schwelle die Verfahren wieder eröffnet werden.