Wenn Sie jedoch mit einem anderen Titel studieren (z.B. mit einer Niederlassungserlaubnis oder als anerkannter Flüchtling), ist die Einbürgerung grundsätzlich möglich. Sie müssen natürlich alle weiteren Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, Straffreiheit, Voraufenthaltszeit oder eben die Lebensunterhaltssicherung erfüllen.
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
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