Hakan Demir
Antwort 08.04.2025 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie jedoch mit einem anderen Titel studieren (z.B. mit einer Niederlassungserlaubnis oder als anerkannter Flüchtling), ist die Einbürgerung grundsätzlich möglich. Sie müssen natürlich alle weiteren Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, Straffreiheit, Voraufenthaltszeit oder eben die Lebensunterhaltssicherung erfüllen.

Hakan Demir
Antwort 08.04.2025 von Hakan Demir SPD

Ein Einbürgerungsanspruch besteht nur, wenn alle Voraussetzungen für die sogenannte Anspruchseinbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorliegen.

Hakan Demir
Antwort 28.03.2025 von Hakan Demir SPD

In Ausnahmefällen kann die Frist von sechs Monaten auch verlängert werden.

Hakan Demir
Antwort 24.03.2025 von Hakan Demir SPD

Was Sie aber auf jeden Fall für sich beantworten müssen, ist welche Partei am besten zu Ihnen passt und für welche Themen Sie einstehen wollen.

Frage von Aliaksandr S. • 18.03.2025
Frage zur Einbürgerung ohne belarussischen Pass.
Hakan Demir
Antwort 19.03.2025 von Hakan Demir SPD

Sie sprechen an, dass es Fälle gibt, in denen Menschen keinen gültigen Reisepass besitzen und diesen auch nicht auf zumutbare Art und Weise besorgen können. Um dieser Situation gerecht zu werden, hat das Bundesverwaltungsgericht das sogenannte Stufenmodell entwickelt, um im Einzelfall auch durch andere amtliche oder nicht-amtliche Dokumente (inkl. abgelaufenen Reisepässen) oder sogar durch den Vortrag zur persönlichen Lebensgeschichte (beispielsweise auch mit Zeugenaussagen) die eigene Identität nachzuweisen