Hakan Demir
Antwort 08.04.2025 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie jedoch mit einem anderen Titel studieren (z.B. mit einer Niederlassungserlaubnis oder als anerkannter Flüchtling), ist die Einbürgerung grundsätzlich möglich. Sie müssen natürlich alle weiteren Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, Straffreiheit, Voraufenthaltszeit oder eben die Lebensunterhaltssicherung erfüllen.

Hakan Demir
Antwort 08.04.2025 von Hakan Demir SPD

Ein Einbürgerungsanspruch besteht nur, wenn alle Voraussetzungen für die sogenannte Anspruchseinbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorliegen.

Hakan Demir
Antwort 28.03.2025 von Hakan Demir SPD

In Ausnahmefällen kann die Frist von sechs Monaten auch verlängert werden.