Es gilt die Rechtslage bei Abschluss des Verfahrens, nicht die Rechtslage bei Antragsstellung.
Antwort 05.06.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 05.06.2023 von Hakan Demir SPD
Meiner Einschätzung nach wird sich dieser Kurs auch nach den Wahlen in der Türkei nicht ändern.
Antwort 05.06.2023 von Hakan Demir SPD
Ja, das wird möglich sein.
Antwort 05.06.2023 von Hakan Demir SPD
Wichtig ist: Sie dürfen auf keinen Fall die ausländische Staatsangehörigkeit annehmen, bevor das Gesetz in Kraft ist.
Antwort 05.06.2023 von Hakan Demir SPD
Ich setze mich für eine zeitnahe Umsetzung dieser Regelung ein, kann Ihnen aber noch keinen genauen Zeitplan versprechen.
Antwort 09.06.2023 von Hakan Demir SPD
Grundsätzlich ist es möglich, dass auch Minderjährige, denen aktuell nur vorübergehend die Mehrfachstaatsangehörigkeit erlaubt ist, in Zukunft dauerhaft von der Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit profitieren.

