Hakan Demir
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SPD
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Frage von Günalp K. •

Ab würde es Sinn machen, einen Antrag für eine zweite Staatsbürgerschaft zu stellen?

Sehr geehrter Herr Demir,

Angenommen man hat die deutsche Staatsbürgerschaft, lebt jedoch seit mehreren Jahren im Ausland, und möchte die des jeweiligen Landes beantragen ohne die deutsche zu verlieren.

Da die Gesetzesreform im Herbst beschlossen wird, würde es hierbei schon Sinn machen den Antrag für eine zweite Staatsbürgerschaft bereits Ende Sommer zu stellen, da die Bearbeitungszeit hierzu durchschnittlich drei bis sechs Monate dauern kann?

Mit freundlichen Grüßen,

Günalp K.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

danke für Ihre Anfrage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Zu Ihrer konkreten Frage: Sie können durchaus bereits jetzt die Staatsangehörigkeit an ihrem aktuellen Wohnort beantragen. Damit überbrücken Sie vielleicht etwas Wartezeit, wenn Ihr Verfahren dann schon kurz nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes abgeschlossen ist. Wichtig ist: Sie dürfen auf keinen Fall die ausländische Staatsangehörigkeit annehmen, bevor das Gesetz in Kraft ist. Sonst müssten Sie wie bisher eine Beibehaltungsgenehmigung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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