Hakan Demir
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Frage von Chris B. •

Wann passt Deutschland die Dokumententypen von Reisepässen und Reiseausweisen an die 8. Edition des ICAO-Dokuments 9303 Teil 4 (Seite 25) an?

Im Jahr 2021 hat die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) den Standard 9303 8. Edition veröffentlicht. Laut Teil 4, Seite 25 (https://shorturl.at/YCEOI), sollen bis zum 1. Januar 2026 alle regulären Reisepässe den Typ-Code "PP" bekommen und Reiseausweise für Flüchtlinge (PR) und Staatenlose (PS) sollen mit verschiedenen Type-Codes von denen für andere Ausländer (PT) unterschieden werden. Kanada hat bereits letztes Jahr auf "PP" umgestellt. Deutschland verwendet aber zurzeit noch "P" für Reisepässe. Mit der neuen Passmusterverordnung im Frühling wurde das leider versäumt. Es besteht die Gefahr, dass deutsche Pässe, die ab 2026 ausgestellt werden, zu Reisen ins Ausland nicht mehr von anderen Staaten und Transportunternehmen anerkannt werden, da deren Systeme die Pässe wegen des falschen Codes nicht erfassen können. Wann wird der neue ICAO-Standard vom Innenministerium und der Bundesdruckerei umgesetzt?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

danke für Ihre weitere Frage.

Am 12.10.2023 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2023 I Nr. 271). Es beinhalt unter anderem die Aktualisierung der ICAO-Dokumentenkennungen von Reisedokumenten zum 1. November 2025. Die erforderlichen Rechtsänderungen für ausländerrechtliche Reiseausweise wurden mit Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b der Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 12. April 2024 (BGBl. I 2024 vom 17. April 2024, Nr. 125) ebenfalls zum 1. November 2025 in das deutsche Recht umgesetzt.

Die technische Umstellung beim zentralen Pass- und Ausweishersteller Bundesdruckerei GmbH ist für den 1. Nov. 2025 eingeplant. 

Bisher ausgestellte Reisepässe bleiben gültig und können bis zum Erreichen des aufgedruckten Datum des Gültigkeitsablaufs international uneingeschränkt genutzt werden. Auch ein vorzeitiges Neubeantragen von Reisepässen, die nach dem aktuellen Standard ausgestellt wurden und i.d.R. zehn Jahre gültig sind, ist nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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