(...) In dem neuen Gesetzentwurf wurde nun außerdem festgehalten, dass wir bei der Nutzung rein elektrisch betriebener Dienstwagen, deren Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000 Euro beträgt, den zu versteuernden Vorteil auf 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises senken. Diese Maßnahmen werden vom Deutschen Bundestag beraten. (...)
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