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Frage von Petra F. •

Frage an Gustav Herzog von Petra F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Zusammenfassung der Anfrage

zu folgenden Fragen bitte ich um Ihre Stellungnahme:

1. Befürworten Sie einen gesetzlichen Zwang zur Impfung mit Masern-(Mumps-/Röteln-) Impfstoff? Wäre ein solcher Impfzwang nach Ihrer Auffassung bei einem einzigen vom statistischen Bundesamt dokumentierten Todesfall im gesamten Bundesgebiet verhältnismäßig?

2. Wie bewerten Sie den fehlenden Wirksamkeitsnachweis der Masernimpfung (es ist lediglich in einigen Fällen der Antikörpertiter feststellbar, eine sichere Immunität nicht)? Es treten bis heute bei Epidemien stets Erkrankungen bei zweifach geimpften Personen auf.

3. Setzen Sie sich für den Gesundheitsschutz aller Kinder ein, indem es aktiv geimpfte Kinder befristet vom Kindergartenbesuch ausschließt? Maserngeimpfte Kinder sind nachweislich Ausscheider des vermehrungsfähigen Impfvirus.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Fragen zum geplanten Masernschutzgesetz. Bevor ich auf die Inhalte eingehe, möchte ich anmerken, dass ich es befremdlich finde, dass Sie auf jegliche Form einer Anrede oder eines Grußes verzichten. Da Sie ganz offenbar auch viele andere Abgeordnete gleichlautend angeschrieben haben, ist es natürlich noch bequemer und schneller, eine vollkommen unpersönliche Aufzählung per copy/paste an möglichst viele Adressaten zu schicken. Aber ein guter Grund für Unhöflichkeit ist das noch lange nicht.

Trotzdem nehme ich nun zu den drei von Ihnen aufgeführten Punkten Stellung:

Zu Punkt 1: Die individuelle Entscheidungsfreiheit muss meiner Meinung nach dort ihre Grenze finden, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa 2 bis 3 Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte. Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote.

Zu Punkt 2: Unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Zweimal gegen Masern geimpft sind jedoch nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen. Eine Maserimpfpflicht kann helfen, Impflücken zu schließen. Manche mögen diesen Schritt als Bevormundung empfinden, aber es geht hier nicht nur um den Schutz jedes Einzelnen, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden und ist mit Blick auf die oben genannten Zahlen durchaus verhältnismäßig.
Die verfügbaren Kombinationsstoffe sind hingegen Ihrer Aussage sehr wohl wirksam. Das Robert-Koch-Institut (RKI) betitelt die Wirksamkeit der MMR-Impfung auf 93-99%. Eine 100%ige Wirksamkeit lässt sich leider bei keiner Impfung garantieren. Das Absinken der Immunglobulin G-Titer bei Geimpften bedeutet in den allermeisten Fällen jedoch kein Nachlassen der Immunität. Laut RKI treten bei geimpften Personen keine relevanten Masernausbrüche auf, der überwiegende Anteil der Masernfälle betrifft ungeimpfte und einmalig geimpfte Personen.
Die Sicherheit und Wirksamkeit der Masernimpfung ist bei millionenfacher Anwendung belegt.

Zu Punkt 3: Etwa 5-15% der maserngeimpften Kinder weisen einen Impfvirus, die sogenannten „Impfmasern“ auf. Diese milde und selbstlimitierende Symptomatik ist nach Untersuchungen des Robert-Koch-Institutes jedoch NICHT ansteckend. Deshalb gibt es keinen Grund, einen Ausschluss von geimpften Kindern aus der Kindergartenbetreuung in Erwägung zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog