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Gustav Herzog
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Frage von Michael S. •

Frage an Gustav Herzog von Michael S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Herzog,

wie ist Ihre Meinung als Abgeordneter der SPD zu dem Gesetz, das dem normalen Arbeitnehmer bei einem immer komplizierter werdenden Steuerrecht die Möglichkeit verwehrt seine Steuerberatungskosten bei seiner Steuererklärung geltend machen zu könnnen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schubert,

vielen Dank für Ihre Frage, warum ein Arbeitnehmer die Kosten für seine Steuerberatung nicht mehr geltend machen kann, und wie ich persönlich dazu stehe.

Beratungskosten beim Steuerberater, die sich auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit beziehen, sind nach wie vor als Werbungskosten absetzbar. Für die „normalen Arbeitnehmer“ hat sich also absolut nichts geändert.
Lediglich Kosten in Bezug auf Beratung rund um Einkünfte aus Kapitalanlagen bei Arbeitnehmern sind nicht mehr absetzbar. In Bezug auf diese Einnahmen gibt es nun die Freistellungsaufträge. Erst, wenn die Summe aus den Freistellungsaufträgen überschritten wird, müssen diese Erträge bei der Steuererklärung angegeben werden- ergo kann frühestens zu diesem Zeitpunkt Beratungsbedarf entstehen.

Als Sozialdemokrat finde ich es nicht ungerecht, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen aus Kapitaleinkünften Beratung rund um diesen Teil ihrer Einnahmen nicht mehr absetzen können. Da auf den Rechnungen der Steuerberater die Kosten differenziert ausgewiesen werden, bleibt ja der Anteil der Beratung zum beruflichen Einkommen absetzbar!

Wenn Sie zudem beklage, das Steuerrecht sei extrem kompliziert für Arbeitnehmer, so empfehle ich Ihnen, den online-Service des Bundesfinanzministeriums ELSTER ONLINE zu nutzen- die elektronische Steuererklärung hat sich in der Praxis hervorragend bewährt.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin nach Eisenberg

Gustav Herzog