Fragen und Antworten
Das Land Hessen hat lediglich eine Empfehlung abgegeben, die rechtlich für die Städte und Gemeinden nicht bindend ist, da diese die Steuern festsetzen.
Eine Änderung ist allerdings nur möglich, wenn sich die 16 Bundesländer darauf verständigen.
Der geltende Leistungskatalog soll überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden. Auch soll die Beihilfegewährung für gesetzlich Beihilfeberechtigte (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) überprüft werden.
Wie Sie wissen hat die SPD die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert. Dies war in dieser Form mit der CDU nicht möglich.

