
(...) Das deutsche Strafrecht ahndet zwar bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung. (...) Unser Ziel muss es sein, eine Regelung zu finden, die den Vorgaben der UN-Konvention entspricht, andererseits aber auch berücksichtigt, dass verbandliche Interessenvertretung als solche ein legitimer Bestandteil der politischen Willensbildung ist. (...)