
Ich hatte seinerzeit Bedenken v.a. bezüglich der Begrifflichkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe in Bezug auf das Staat-Kirche-Verhältnis und ich habe zugleich zur Kenntnis genommen, dass das SPD-geführte Justizministerium verfassungsrechtliche Bedenken hatte. Diese haben sich jedoch in der Rechtspraxis meines Erachtens nicht bestätigt.