Günter Krings, 2025
Günter Krings
CDU
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Frage von Robert F. •

Wie genau plant die CDU, den Hackerparagrafen zu modernisieren, um Rechtssicherheit für Schwachstellenmeldungen zu schaffen und somit Unternehmen zu schützen und Deutschlands IT-Sicherheit zu stärken?

In der Tagesschau werden Sie wie folgt zitiert: "Nicht jeder Computerbegeisterte kann sich selbst zum Sicherheitsforscher ernennen und damit einen Freibrief zum Hacking bekommen". Ich arbeite professionell als IT-Sicherheitsberater. Bei der täglichen Arbeit als solcher stößt man regelmäßig auf gravierende Sicherheitslücken. Leider sind sowohl die Arbeit in der IT-Sicherheit als auch das Melden von solchen Sicherheitslücken aktuell in Deutschland mit gravierender Rechtsunsicherheit verbunden. Das führt dazu, dass bekannte Schwachstellen aus Angst nicht gemeldet werden und es teilweise Nachwuchsprobleme gibt, da nicht jeder solche rechtliche Grauzonen für attraktiv hält. Gleichzeitig sehe ich, wie reihenweise Mittelständler, Stadtverwaltungen und sogar Parteien wie auch die CDU von (oft russischen) Hackern angegriffen und lahmgelegt werden, wodurch immense, oft vermeidbare Kosten entstehen. Dabei steht die CDU doch für die Stärkung von Wirtschaft und Unternehmen sowie für Sicherheit.

Günter Krings, 2025
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch vom 23. Mai 2025.

Wie Sie sehe auch ich die derzeitige Rechtsunsicherheit im Bereich der IT-Sicherheit und beim Melden von Schwachstellen als großes Problem. Aus diesem Grund streben wir in dieser Legislaturperiode eine Reform des sogenannten Hackerparagrafen (§ 202c StGB) an. Die CDU/CSU-Fraktion möchte damit vor allem die wissenschaftliche IT-Sicherheitsforschung stärken. Von einer vollständigen Abschaffung der Strafbarkeit halte ich jedoch wenig.

In Bezug auf nähere Details muss ich Sie auf das entsprechende Gesetzgebungsverfahren verweisen. 

Mit freundlichen Grüßen

Günter Krings

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