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Gülseren Demirel
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Frage von Rüdiger A. •

Frage an Gülseren Demirel von Rüdiger A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Demirel,

jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Expartner getötet https://www.welt.de/politik/deutschland/article181577392/Haeusliche-Gewalt-Franziska-Giffey-plant-mehr-Frauenhaeuser.html.

Da muss unbedingt etwas getan werden.

Sie sind kein ausgewiesener Gesundheitsexperte Ihrer Partei, könnten diesen Skandal aber lösen helfen, wenn diese Frauen in den Genuss einer verpflichtenden medizinischen/psychologischen Untersuchung Ihres Partners kämen, im Falle von Partnerschaftsproblemen.

Würden Sie schnellstens einen interfraktionellen Antrag als Abgeordnete einbringen, der eine verpflichtende Untersuchung im Ereignisfall vorsieht, soweit kein Widerspruch vorliegt oder auch nicht gefunden werden?

Glauben Sie, dass das neue Überwachungsgesetz in Bayern hilfreich wäre, z.B. durch fortlaufende Ton- und Videoüberwachung mittels Smartphone etc.von Partnern/Expartnern?

In Bayern steht Ihre Partei zur Wahl!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.,

Gewalt gegen Frauen ist ein Problem, das wir sehr ernst nehmen – egal, ob sie zu Hause oder im öffentlichen Raum geschieht.

Wir setzen uns dafür ein, Frauennotrufe, Beratungsstellen und Frauenhäuser finanziell ausreichend auszustatten und ihre Aufnahmekapazitäten zu erhöhen, denn gerade in Bayern gibt es zu wenige Plätze in Frauenhäusern und die finanzielle Ausstattung ist unzureichend.

Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind von Polizei und Justiz entsprechend zu ahnden.

Ich bezweifle allerdings, dass, wie Sie schreiben, „eine verpflichtende medizinische/psychologischen Untersuchung eines Partners im Falle von Partnerschaftsproblemen“ weiterhilft. So wie sie es beschreiben, ist dies ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre, der durch einen so allgemeinen Umstand wie „Partnerschaftsprobleme“ mit Sicherheit nicht zu rechtfertigen wäre. Dies gilt auch für die Idee einer „fortlaufende(n)  Ton- und Videoüberwachung mittels Smartphone etc. von Partnern/Expartnern.“ Eingriffe in Grundrechte bedürfen exakt definierter Kriterien, und das Ziel der Abwendung schwerer Straftaten muss in jedem Einzelfall durch richterlichen Beschluss festgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Gülseren Demirel

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