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Gerhard Hopp
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Frage von Johann H. •

Frage an Gerhard Hopp von Johann H. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Hopp,
warum haben Sie 2018 gegen die Beendigung der sachgrundlosen Befristigung von Lehrern gestimmt? Haben Sie sich vor der Abgabe dieser Stimme einmal mit Lehrern in einer solchen Situation unterhalten?

mit freundlichem Gruß,
Hans Hastreiter

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Sehr geehrter Herr Hastreiter,

ich bin ständig mit Lehrerinnen und Lehrern in Kontakt, auch zu diesem Thema, und kenne auch aus meinem familiären Umfeld die Herausforderungen des Lehrerberufs. Auch mit dem BLLV haben wir regelmäßig Austausch zum Thema.

Befristung ist nicht nur 2018, auf das Sie sich beziehen, sondern durchgehend ein Thema, mit dem wir uns im Landtag befassen. Der ganz große Teil der Lehrer in Bayern ist verbeamtet - etwa 90-93%, im Unterschied zu anderen Bundesländern oder auch im weltweiten Vergleich eine herausragende Quote. Weitere Lehrer werden angestellt beschäftigt, von diesen wiederum ein Teil befristet.

Grundsätzlich gilt für alle Schularten: Wer innerhalb der ersten vier Wochen des Schuljahres einen befristeten Vertrag erhält, also einen Ganzjahres-Vertrag, der bekommt auch die Sommerferien bezahlt.

Befristete Arbeitsverträge erhalten z.B. Zweitqualifikanten an Grund- und Mittelschulen. Diese absolvieren zwei Jahre lang eine Qualifikation für eine andere Schulart und erhalten eine Verbeamtungszusage nach zwei Jahren. Somit werden ihnen auch die Sommerferien immer bezahlt.

Befristet – ohne Bezahlung während der Sommerferien – sind z.B. Studierende in höherem Semester, die Aushilfsverträge erhalten, Pensionisten, die während des Schuljahres aushelfen, Einsteiger zum Schulhalbjahr mit Aushilfsverträgen oder Drittkräfte.

Würde man denen, die zum Schulhalbjahr mit Aushilfsverträgen einsteigen, die Sommerferien bezahlen, dann würde der Staat in diesen Fällen 48 Urlaubstage bei sechs Monaten Arbeitsleistung bezahlen. Hier hätten der Rechnungshof und alle anderen Arbeitnehmer sicher etwas dagegen.

Befristet sind im Gymnasium z.B. auch Mutterschaftsaushilfen. Wenn dies nicht so wäre, hätten die Mütter keine Chance, an ihre bisherige Schule zurückzukehren, weil dann dort eine unbefristete Lehrkraft ihren Platz eingenommen hätte. Also wird in diesen Fällen ein Arbeitsvertrag mit Befristungsgrund abgeschlossen und, je nach Beginn, mit Bezahlung der Sommerferien oder nicht.

An Berufsschulen gibt es Entfristungspläne nach zweijähriger Bewährung der Lehrkräfte. Deren Verträge können, wenn die Qualifikation stimmt, nach fünf Jahren entfristet.

Dennoch hat Bayern bereits im Jahr 2018 ein Programm zur Entfristung von Stellen angestoßen:

* Bayern stellt im Haushaltsjahr 2019 in einem ersten Schritt 519 Planstellen für das Sonderprogramm zur Verfügung.
* Das Sonderprogramm wurde auch in diesem Jahr fortgeführt. Im Haushaltsjahr 2020 sind dafür weitere 289 Stellen vorgesehen.
* Die Maßnahme richtet sich an Lehrkräfte, die eine vollständige Lehrbefähigung für die jeweilige Schulart haben und mehrere Jahre als Aushilfe an staatlichen Schulen beschäftigt waren.

Dem BLLV war dabei die „vollständige Lehrbefähigung“ besonders wichtig. Allerdings ist es aktuell schwierig, so viele Bewerberinnen und Bewerber zu finden, wie Stellen da sind. Somit können die Kriterien, z.B. bei der Zeit der Arbeitsverträge, nun entschärft werden und weitere Kandidatinnen und Kandidaten haben eine Chance auf unbefristete Verträge.

Die Zahl der Befristungen ist in Bayern in den letzten Jahren gesunken und der Bayern bietet weltweit auch im Vergleich mit die besten Konditionen für den Lehrdienst an unseren Schulen. Dennoch werden wir in gewissem Maß auch in Zukunft befristete Verträge brauchen.

Ein gutes Miteinander mit unseren Lehrkräften und eine gute Besoldung und Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer ist in Bayern gemeinsames Ziel, an dem wir erfolgreich arbeiten.

Viele Grüße!

Gerhard Hopp

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