Sehr geehrter Herr Kippels, was halten Sie davon, dass das Rentenalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden soll?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die gesetzliche Rente ist eine der tragenden Säulen unseres Sozialstaates und der Kernbaustein der Alterssicherung für Millionen von Menschen im Alter und bei Erwerbsminderung.
Fakt ist jedoch, dass unser umlagefinanziertes Rentensystem aus demografischen Gründen unter starkem finanziellen Druck steht und die Bundesregierung aus Gründen der Generationengerechtigkeit und Legitimität gehalten ist, die Rente für die nachkommende Generationen langfristig bezahlbar zu halten. Dies gelingt nur, wenn alle beitragen.
Die aktuell vorliegenden Vorschläge der Rentenkommission nehmen das Gesamtsystem der Alterssicherung in den Blick. Zu nennen ist hierbei unter anderem die Einführung einer zusätzlichen gesetzlichen Kapitalrente, die Rückkehr zum Nachhaltigkeitsfaktor sowie die von Ihnen erwähnte schrittweise moderate Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters, gekoppelt an die absehbar steigende Lebenserwartung. Der angedachte Einbezug weiterer Bezugsgruppen wie Selbstständige sowie Abgeordnete ist nicht nur eine Frage der Fairness und Solidarität, sondern wird zudem die Akzeptanz des Systems und die gemeinsame Verantwortung für eine stabile Rente stärken. Zudem sollen die Reformen der gesetzlichen Rente wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden.
Aktuell ist zunächst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gehalten, aus den vorliegenden Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen entsprechenden Gesetzentwurf zu entwickeln. Erst auf dieser Grundlage und im sich anschließenden parlamentarischen Verfahren wird sich herauskristallisieren, welche Reformschritte in welcher Ausprägung konkret geplant sind, und erst dann lassen diese sich seriös bewerten.
Ich bin zuversichtlich, dass wir hierbei eine für alle Versicherten geeignete Rentenreform auf den Weg bringen werden.
Beste Grüße
Dr. Georg Kippels

