Ihr Anfrage fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Antwort 03.09.2024 von Georg Eisenreich CSU
Antwort 14.11.2024 von Georg Eisenreich CSU
Insoweit darf ich Sie auf unsere Ihnen bereits mitgeteilten Auskünfte zu dieser Frage verweisen.
Antwort 14.11.2024 von Georg Eisenreich CSU
Gerichtliche Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden
Antwort 03.09.2024 von Georg Eisenreich CSU
die effektive Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität hat für das Bayerische Staatsministerium der Justiz eine hohe Priorität.
Antwort ausstehend von Georg Eisenreich CSU
Antwort 06.01.2024 von Georg Eisenreich CSU
Die Praxis privater Parkplatzbetreiber, bei Parkverstößen eine Vertragsstrafe zu erheben, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannt

