Wer sich gesetzlich versichert, erhält einen hälftigen Zuschuss zu den Beiträgen, so wie es auch in anderen Parlamenten des Bundes oder bei vergleichbaren öffentlichen Ämtern üblich ist. Es geht nicht um eine zusätzliche Begünstigung der Abgeordneten, sondern um die Wahlfreiheit zwischen beiden Systemen – privat oder gesetzlich – ohne finanzielle Benachteiligung.
Die Staatsregierung prüft jedoch, inwieweit den Interessen der Studierenden durch eine anderweitige Lösung Rechnung getragen werden kann, welche die Nachteile eines „integrierten Bachelor of Laws“ vermeidet.
Rechtsextremistisch motivierte Straftaten werden – ebenso wie auch andere extremistisch motivierte Straftaten - in Bayern konsequent und mit Nachdruck verfolgt. Auf eine evtl. Parteizugehörigkeit Beschuldigter als solche kommt es dabei nicht an.
Überlegungen, in Bayern aus Kostengründen juristische Fakultäten zusammenzulegen, werden im Bayerischen Staatsministerium der Justiz nicht diskutiert.

