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Georg Eisenreich
CSU
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Frage von Ulrich O. •

Sehr geehrter Herr Eisenreich, inwiefern die Anwendung der Präventivhaft-Klausel des PAG auf den Protest von Klimaaktivisten verhältnismäßig?

Sehr geehrter Herr Eisenreich,
die Präventivhaft wurde im PAG verankert, um Extremisten frühzeitig festzusetzen und um Terroranschläge zu verhindern. Nun wird sie auf Klimaaktivisten angewendet.
Es lässt sich sicherlich darüber streiten, ob "Klebe-Protest" in dieser Form das Mittel der Wahl sein sollte, bzw. ob er von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Allein, dafür gibt es Gerichte.
Eine Klausel für Extremisten und Terroristen auf protestierende Bürger*innen anzuwenden, zeugt jedoch von einem zutiefst autoritären Staatsverständnis. Wie können Demonstrierende fortan sicher sein, nicht Opfer der Präventivhaft-Klausel zu werden?
Welche Folgen hat dies für die freie Meinungsäußerung in einer Demokratie?

Mit freundlichen Grüßen
U. O.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Für Fragen zur Präventivhaft ist das bayerische Innenministerium zuständig. Sie können sich direkt dorthin wenden oder mir Ihre Kontaktdaten mitteilen, dann leite ich Ihre Anfrage gerne zur Beantwortung weiter.  

Zu den derzeitigen Klimaprotesten habe ich eine klare Haltung:
In Deutschland darf jeder öffentlich seine Meinung sagen und sich friedlich und ohne Waffen versammeln. Die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht sind ein hohes Gut. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit enden aber dort, wo das Strafrecht beginnt. Der Klimaschutz rechtfertigt keine Straftaten. Straftaten dürfen nicht hingenommen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich

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