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Georg Eisenreich
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Frage von Alexander S. •

Frage an Georg Eisenreich von Alexander S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Eisenreich,

ich habe Fragen zum GdL "Streik" bei der MVG: Meine Frau und ich haben beide ein IsarCard-Abonnement im Wert von zusammen 105,80 € im Monat. Wir steigen beide morgens am U-Bahnhof "Holzapfelkreuth" ein und fahren in die Stadtmitte, abends wieder zurück. Nun hat die MVG durch das geänderte Betriebskonzept die Leistungen für diese Haltestelle gekürzt: Morgens und abends im Berufsverkehr um 75%, tagsüber und nachts um 50%. Diese Kürzungen gelten seit 30.09.2010. Und sie gelten fortlaufend, ohne dass sich die Gewerschaft GDL in einem Streik befindet.

Können wir von der MVG anteilig unsere Ticketkosten zurückfordern? Kann die MVG diese Leistungskürzung bis auf weiteres aufrecht halten, ohne ein Enddatum anzugeben? Bleibt es vielleicht bei diesem ausgedünnten Takt?

Viele Grüße
Alexander Strässle

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Sehr geehrter Herr Strässle,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe die MVG um eine Stellungnahme gebeten. Sobald ich die Stellungnahme habe, kann ich Ihre Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Eisenreich

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Sehr geehrter Herr Strässle,

nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.10.

Von Herrn Korte aus dem Büro der MVG-Geschäftsführung habe ich zu Ihren Fragen folgende Stellungnahme erhalten, die ich Ihnen zu Ihrer Information weiterleite:

Zitat: "Wir können den Wunsch nach Fahrgeld-Rückerstattungen gut nachvollziehen. Gleichwohl sehen wir keinen Spielraum dafür. Denn die MVG tut alles dafür, um die streikbedingten Einschränkungen soweit wie möglich zu begrenzen. Jederzeit wurden und werden alle dienstbereiten Fahrer eingesetzt, an "streikfreien" Tagen auch jene, die in der GDL organisiert sind. Dies gilt im übrigen auch für das zwischenzeitlich wieder ausgesetzte Basisnetz. Dieses wurden jeden Tag soweit wie möglich verdichtet. Seine Einführung hat zudem offensichtlich dazu beigetragen, weitere unangekündigte Streikaktionen der GDL - zum Beispiel in der zweiten Wiesn-Woche - zu verhindern. Gegen eine Entschädigung spricht aber auch, dass die Kunden den Betrag über die Fahrpreise selbst finanzieren würden (nur diese Einnahmen stehen der MVG zur Verfügung). Bei der Finanzierung des Angebots bzw. etwaiger Leistungssteigerungen wären demnach entsprechende Abstriche erforderlich. Gleiches gilt für etwaige Kosten für Wiedergutmachungsleistungen in welcher Form auch immer."

Meine Kollegen aus der CSU-Stadtratsfraktion haben zum Thema "GDL-Streik" im Stadtrat zwei Anfragen an die Landeshauptstadt München eingebracht. Zu Ihrer Information habe ich dieser E-Mail eine zusammenfassende Antwort durch die Stadt München als pdf-Dokumente beigefügt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich oder auch an meine Kollegen in der CSU-Stadtratsfraktion wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Eisenreich

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