Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Jürgen B. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Jürgen B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

wie aus der Presse zu erfahren ist, soll eine "Expertengruppe im Verkehrsministerium [...] am Mittwoch [tagen], um Empfehlungen zu erarbeiten, wie das Luftproblem in deutschen Städten zu lösen ist. Laut 'Süddeutscher Zeitung' erwägt sie auch, Steuergeld einzusetzen. Das Verkehrsministerium hat das dementiert. Der Abschlussbericht soll in den nächsten Wochen vorgestellt werden." (Quelle: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Zahlt-der-Steuerzahler-fuer-den-Abgas-Betrug-article20313371.html)

Sollte es tatsächlich zu diesem "Deal" mit der Autoindustrie kommen, muss ich Sie ernsthaft in Sachen sozialer Marktwirtschaft und Demokratie einige Fragen stellen:
Halten Sie wie die Bundeskanzlerin die soziale Marktwirtschaft für überholt und stehen Sie für eine "marktkonforme Demokratie" ein, d.h. gegen die Bedürfnisse und Interessen der Bürger*innen?
Was gedenken Sie gegen die schon mafiösen Ausbeutungsmechanismen zu Ungunsten der Bürger*innen und zum Reibach der ohnehin überproportional Bevorzugten zu tun?
Schließlich sind Sie Mitglied der SPD, einer Partei, die vorgibt, die Interessen der Bürger*innen zu vertreten.

Sollte es darauf hinauslaufen, dass die Umrüstungen der Dieselfahrzeuge von Staatsseite und also von Steuergeldern bezahlt werden sollten, wird es erheblichen Widerstand geben. Auch bei den nächsten Wahlen.

Beste Grüße

J. B.

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit dem Thema von Diesel-Fahrverboten und dem Umgang mit der Abgas-Affäre hat sich der Bundestag in dieser Sitzungswoche gleich in mehreren Debatten befasst. Denn es besteht akuter Handlungsbedarf – insbesondere nach dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen können, wenn sie keine anderen Mittel zur Verfügung haben, um die Vorgaben zur Luftreinhaltung einzuhalten.

Die Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles hat sich wie folgt dazu geäußert: „Das Urteil ist ein Warnruf an alle, die glauben, man könnte rechtlich verbindliche Grenzwerte einfach ignorieren. Wir werden dieses Urteil sehr genau prüfen. Die Bundesregierung und die Hersteller sind jetzt aufgerufen, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht im Regen stehen zu lassen.“

Ziel der SPD-Fraktion ist es, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu vermeiden und dafür die Kommunen bei Maßnahmen zu unterstützen, die saubere Luft und bezahlbare Mobilität gleichzeitig sicherstellen. Es braucht vor Ort vor allem neue Mobilitätskonzepte. Dazu gehört ein Ausbau des ÖPNV und des Radverkehrs, der Umstieg von Bussen, Taxen und Nutzfahrzeugen auf saubere Antriebe, aber zum Beispiel auch die Förderung gemeinschaftlicher Nutzung von Fahrzeugen. Mit dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020" werden wir jährlich eine Milliarde Euro zur Luftverbesserung belasteter Kommunen zur Verfügung stellen.

Wir sagen aber auch: Es muss jetzt darum gehen, die Verantwortung der Automobilindustrie gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern so schnell wie möglich zu klären. Die technischen Nachrüstungen von Euro 5- und Euro 6-Fahrzeugen können einen substantiellen Beitrag leisten. Andrea Nahles hat es diese Woche auf den Punkt gebracht: „Wir werden die Automobilindustrie hier nicht aus der Verantwortung lassen“.

Trotz der Abgas-Affäre haben VW, Daimler und BMW rund 30 Milliarden Euro an Gewinn eingefahren. Es wäre auch aus meiner Sicht ein Armutszeugnis, wenn die Autoindustrie, die mit ihren Manipulationen erheblich zu dreckiger Luft in den Städten beigetragen hat, nicht selbst dafür Sorge trägt, dass die von ihr verkauften Autos die zulässigen Grenzwerte einhalten.

Dass wir als SPD die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, zeigt sich im Übrigen auch daran, dass es auf unseren Druck gelungen ist, im Koalitionsvertrag mit CDU und CSU die Einführung einer Musterfeststellungsklage zu verankern, die die Rechtsdurchsetzung für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern wird. Damit auch Dieselbesitzer davon profitieren können und vor Verjährungen ihrer Ansprüche geschützt werden, soll das entsprechende Gesetz bis zum 1. November 2018 in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm