Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Jochen B. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Jochen B. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag, ich habe gelesen, dass sie sich lange für Verbesserungen im Rentensystem eingesetzt haben. In der aktuellen Debatte um die Rente frage ich mich warum es immer noch die Beitragsbemessungsgrenze gibt. Soweit ich weiß haben Nachbarländer wie die Schweiz oder die Niederlande dies nicht. Worin liegt der Haken, wenn man:

1. Die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen würde
2. Die Rentenbezüge aber gleichzeitig nach oben hin deckeln würde

Was spricht dagegen?

Mit freundlichen Grüßen,
Jochen Brandt

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brandt,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Beitragsbemessungsgrenze.

Die gesetzliche Rentenversicherung unterliegt grundlegend dem Äquivalenzprinzip - was eingezahlt wird, bestimmt den Anspruch. Mit der Grundrente haben wir als SPD-Bundestagsfraktion dieses Prinzip bei niedrigen Renten bereits aufgeweicht, wenn die Rentnerinnen und Rentner lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Allerdings erfolgt diese Aufwertung bewusst aus Steuermitteln und nicht aus Beitragsmitteln.

Auch wir als SPD-Bundestagsfraktion fordern in unserem Zukunftsprogramm, die Beitragsbemessungsgrenze regelmäßig anzupassen (S. 22). Eine Deckelung der Rentenbezüge steht dort jedoch nicht aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken - den Beiträgen müssen Ansprüche entgegenstehen.

Wenn es allerdings darum geht, die gesetzliche Rentenversicherung finanziell zu unterstützen, würde unser Vorschlag einer Erwerbstätigenversicherung das erreichen, weil wir die gesetzliche Rentenversicherung damit auf breitere Füße stellen. Umverteilungseffekte, wie Sie es fordern, finden sich eher in den Steuerkapiteln unseres Programms, wo sie systematisch besser verortet sind.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Hiller-Ohm