Würden Sie sich bei ihrer Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbot einsetzen?
Sehr geehrte Frau Dobusch,
Wie sie Evtl. schon mitbekommen haben, gibt es aktuell eine Petition zur Überprüfung der AfD.
Die Anzeichen sind erdrückend: Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise.
Eines der Werkzeuge einer wehrhaften Demokratie ist das Parteienverbot. Wenn eine Partei bestrebt ist, die Demokratie abzuschaffen, ist es demokratisch, diese Partei zu verbieten.
Ein aktuelles Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt zu dem Schluss, dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt.
Stellt sich heraus, dass die AfD unsere Demokratie bedroht, dann muss sie verboten werden. Eine solche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht würde Klarheit schaffen.

Vielen Dank für die Anfrage. Ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich während meiner Zeit als Abgeordnete nicht dazu gekommen bin, diese zu bearbeiten. Nun zum Abschied aus der Bürgerschaft möchte ich Ihnen trotzdem wenigstens eine kurze Antwort nachliefern:
Ich halte es generell für essentiell, dass das Grundgesetz, nach den Erfahrungen mit der Nazi-Diktatur, ein Verbot von Parteien vorsieht, welche es sich zum Ziel gesetzt haben, die Verfassung der Bundesrepublik auszuhebeln. Andererseits ist es auch richtig, dass nur das Bundesverfassungsgericht nach Artikel 21 des Grundgesetzes über ein Parteiverbot entscheiden kann und hierbei in der Vergangenheit die Hürden recht hoch angesetzt hat.
Der Verfassungsschutz stuft die AfD in Teilen als gesichert rechtsextrem ein. Erst im Januar wurde diese Einstufung des Landesverbands Sachsen vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht bestätigt. Ich bin der Meinung, dass rechtsextreme Ideen mit unseren im Grundgesetz festgelegten Grundrechten nicht vereinbar sind. Insofern halte ich ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD für nicht aussichtslos.
Zu bedenken ist allerdings, dass ein Verbotsverfahren die Gefahr einer weiteren Radikalisierung der Wähler:innen der AfD birgt, von denen es leider viele gibt und die nicht alle verfassungsfeindlich sind. Auch zu bedenken ist: Sollte ein Verbotsverfahren scheitern, wäre der politische Schaden umso größer, da die AfD sich damit nicht nur als Opfer, sondern auch als rein gewaschen verkaufen könnte.
Das Wichtigste ist und bleibt die Wähler:innen der AfD inhaltlich davon zu überzeugen, dass sie auf dem falschen Weg sind. So schwierig dies auch ist - wie wir kürzlich bei der Bundestagswahl wieder sehen konnten. Denn nur, wenn es uns gelingt die breite Mehrheit der Bürger:innen davon zu überzeugen, dass rassistisches, menschenfeindliches Gedankengut keinen Platz in unserer Gesellschaft hat, können wir dauerhaft unsere pluralistische demokratische Ordnung erhalten.