GG Art 38 Abs 1) Satz 2 "…und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“Wieso können Sie der Einrichtung eines Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Maskendiel`s nicht zustimmen?
Das verhalten von Jenz Spahn als BMG wir durch die Journalisten stück für stück aufgeklärt. Damit ist es eine eitrige Wunde die immer wider die gesamte Demokratie beschmutzt. Wenige MdB der SPD reichen um ein Untersuchungsausschuss einzurichten. Eine Enquete-Kommissionen hat eine andere Bedeutung und Aufgabenstellung. Die SPD Fraktion nimmt es schweigend hin wenn eine Abmachung zur Wahl von Verfassungsrichtern von der Fraktion der Union einfach gebrochen wird, hat aber nicht den mum ein Untersuchungsausschuss mit ein zu richten? Die Einrichtung ist keine Verurteilung!
Sehr geehrter Herr F.
ich finde es gut, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine Sonderermittlerin damit beauftragt hatte, die damaligen Masken-Beschaffungen und das Krisenmanagement von Jens Spahn zu überprüfen. Der Bericht wurde vorgelegt, hat vieles ans Licht der Öffentlichkeit gebracht, weitere Fragen aufgeworfen und hat auch bereits die zuständigen Ausschüsse beschäftigt.
Auch ich wünsche mir weitergehende Aufklärung. Untersuchungsausschüsse gelten allerdings als das „schärfste Schwert der Opposition“. Sie sind insofern ein Instrument für Oppositionsparteien. Würde die SPD an diesem Punkt mit Oppositionsparteien gegen den Koalitionspartner stimmen, wäre das ein Bruch des Koalitionsvertrages – der wechselnde Mehrheiten ausschließt – und würde wohl das Ende der derzeitigen Regierung bedeuten. Aus meiner Sicht wäre das nicht wünschenswert, zumal nach einem Koalitionsbruch nur noch eine parlamentarische Mehrheit für eine Koalition aus Unionsparteien und AfD übrigbliebe. Genaugenommen brauchen die Oppositionsparteien zudem gar keine Stimmen aus der SPD, wenn sie einen Untersuchungsausschuss einsetzen möchten. Die Zustimmung von einem Viertel der Abgeordneten reicht dafür aus. Solche Ausschüsse können insofern stets auch gegen die Stimmen einer Regierungskoalition eingesetzt werden.
Als Regierungspartei haben wir uns unabhängig von der Frage eines Untersuchungsausschusses bereits in der Koalition darauf geeinigt, die von uns gestartete Aufklärung fortzuführen und auch die Corona-Maßnahmen insgesamt zu beleuchten. Zu diesem Zwecke haben wir die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ eingesetzt, die bereits ihre Arbeit aufgenommen hat. Ich halte dieses Vorgehen auch inhaltlich für sinnvoller, weil eine Enquete-Kommission sehr sachbezogen arbeitet und erfahrungsgemäß mehr Erkenntnisse für die Zukunft liefert als ein Untersuchungsausschuss. Diesem Weg der sachbezogenen Aufklärung, also sozusagen ohne „Schaum vor dem Mund“, haben auch die Grünen und die Linke – also Teile der Opposition – zugestimmt.
Die Kommission soll ausdrücklich getroffene Entscheidungen der Ministerien und damaligen Bundesregierung hinterfragen, Verantwortlichkeiten klar benennen, Fehlentscheidungen identifizieren und aus alldem Schlüsse ziehen. Auch das staatliche Beschaffungs- und Vergabeverfahren (insbesondere für Masken) soll analysiert werden. Hier wird es um Schnelligkeit, Dokumentation und Transparenz, Wirtschaftlichkeit und vergaberechtliche Grundlagen gehen. Die Aufklärung führen wir insofern jetzt weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich

