Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Gabriela Heinrich
SPD
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Frage von Przemyslaw K. •

Umsetzung „EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (2019/1158)“ - Wann?

Sehr geehrte Frau Heinrich,
die „EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (2019/1158)“ bedingt die Umsetzung eines mindestens zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs bis spätestens August 2022. - Dieses Vorhaben findet sich auch im Koalitionsvertrag.
Ich bitte Sie entsprechend um folgende konkrete Antworten:
- Wird der 2-wöchige Vaterschaftsurlaub bis August 2022 eingeführt?
- Ist das entsprechende Gesetzgebungsverfahren bereits am Laufen? Wie sieht hier der Zeitplan aus?
- Wie sehen die konkreten Rahmenbedingungen aus?

Danke & viele Grüße,
Przemyslaw K.

Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir nach der Geburt eines Kindes eine zweiwöchige vergütete Freistellung für den jeweiligen Partner oder die jeweilige Partnerin einführen werden. Ich gehe davon aus, dass die neue Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hierzu zeitnah tätig wird, um den Koalitionsvertrag umzusetzen. Meiner Kenntnis nach fanden dazu auch bereits Beratungen statt, einen offiziellen Zeitplan gibt es jedoch leider noch nicht.

Ebenfalls im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Partnermonate beim einst von der SPD durchgesetzten Elterngeld um einen Monat zu erweitern. Schon jetzt können Väter in Deutschland mit der Elternzeit und dem Elterngeld als staatliche Lohnersatzleistung eine längere Auszeit für die Familie nehmen oder die Erwerbstätigkeit reduzieren.

Alle Infos zu den bereits bestehenden Möglichkeiten finden Sie hier:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld

Mit freundlichen Grüßen

Gabriela Heinrich

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