(...) Einer zusätzlichen Vorschrift im Parteiengesetz würden sich CDU und CSU dennoch nicht von vornherein verschließen, wenn es einen in der Praxis anwendbaren Vorschlag dazu gäbe. Dazu wäre eine Klarstellung nötig, ob mit „Parteiensponsoring" neben dem Sponsoring im engeren Sinne auch andere Formen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes gemeint sind und inwieweit diese dann auch verpflichtend in den Rechenschaftsberichten der Parteien zu erfassen sind. (...)
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