Mit dem geltenden Jugendschutzgesetz sind wir gut aufgestellt. Bereits heute besteht mit § 9 des Jugendschutzgesetzes ein Abgabe- und Ausschankverbot für alkoholische Getränke für unter 18-Jährige.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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