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Fritz Güntzler
CDU
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Frage von Herbert S. •

Durch Steuerprivilegien für die Superreichen entgehen dem deutschen Staat jährlich 10 Milliarden an Steuereinnahmen. Angesichts der Löcher im Staatshaushalt, sollte dem nicht ein Ende gesetzt werden ?

Sehr geehrter Herr Güntzler,

die Kluft zwischen den extrem Vermögenden und den restlichen 99% der Bevölkerung ist in kaum einem Industrieland so groß wie in Deutschland. Eine Ursache ist die Erbschaftsteuer, welche für die Superreichen Privilegien in Form von Ausnahmeregelungen bereithält.

So werden immer wieder sehr große Vermögen praktisch steuerfrei vererbt, während andere ihr mühsam über ein ganzes Leben erarbeitetes Vermögen ordnungsgemäß versteuern müssen.

Dieser Zustand ist unhaltbar und bereits von deutschen Gerichten mehrfach als verfassungswidrig beurteilt und der Politik ins Aufgabenheft geschrieben worden. Diese scheitert jedoch wiederholt an einer lange überfälligen Reform.

Ich möchte Sie an dieser Stelle persönlich bitten, sich dieser Aufgabe anzunehmen und zu einem steuergerechten Deutschland Ihren Beitrag zu leisten.

Abschließend möchte ich auf die Petition der Finanzwende e.V. "Ehrensache Erbschaftsteuer" verweisen, die ich unterstütze.

MfG

Herbert S.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht und dafür, dass Sie sich so intensiv mit Fragen der Steuergerechtigkeit, der Vermögensverteilung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in unserem Land auseinandersetzen. Diese Debatte ist legitim, wichtig und wird auch innerhalb der Union sehr ernsthaft und differenziert geführt.

Zunächst möchte ich klarstellen: Auch aus Sicht der CDU/CSU ist Steuergerechtigkeit ein zentrales Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft. Niemand bestreitet, dass Vermögenskonzentration, Aufstiegschancen und gesellschaftlicher Zusammenhalt politische Herausforderungen darstellen. Zugleich gilt aber ebenso, dass Steuerpolitik stets mehrere Ziele gleichzeitig berücksichtigen muss – wirtschaftliche Stabilität, den Schutz von Arbeitsplätzen und Investitionen, die Leistungsfähigkeit des Staates sowie Fragen der Verteilungsgerechtigkeit. Eine einseitige Betrachtung einzelner Aspekte greift zu kurz und würde der Komplexität der Aufgabe nicht gerecht.

Zur Erbschaftsteuer ist festzuhalten, dass die geltenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen nicht geschaffen wurden, um „Superreiche“ zu privilegieren, sondern um Unternehmensnachfolgen zu ermöglichen, ohne Betriebe in ihrer wirtschaftlichen Substanz zu gefährden. Gerade familiengeführte Unternehmen und der Mittelstand sind häufig vermögensintensiv, aber nicht liquide. Eine hohe steuerliche Belastung im Erbfall würde in vielen Fällen dazu führen, dass Investitionen unterbleiben, Unternehmen zerschlagen oder Arbeitsplätze gefährdet werden. Der deutsche Mittelstand sichert den industriellen Kern unseres Landes und ist das Rückgrat unserer Wirtschaft – diese Strukturen dürfen nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Dabei geht es nicht allein um ökonomische Kennzahlen. Gesunde, leistungsfähige Unternehmen sind eine tragende Säule des sozialen Zusammenhalts, insbesondere in strukturschwächeren und ländlichen Regionen. Familienunternehmen sind dort oftmals nicht nur Arbeitgeber, sondern Ausbildungsbetriebe, Auftraggeber für das lokale Handwerk, Steuerzahler für Kommunen und engagierte Akteure des gesellschaftlichen Lebens. Wo Unternehmen langfristig investieren können, entstehen Perspektiven, Stabilität und Vertrauen. Wird die wirtschaftliche Substanz dieser Betriebe durch eine unangemessen ausgestaltete Erbschaftsteuer gefährdet, drohen nicht mehr Gerechtigkeit, sondern Arbeitsplatzverluste, Abwanderung und ein schleichender Verlust regionalen Zusammenhalts.

In diesem Zusammenhang ist auch die häufig vorgebrachte These zu relativieren, die Erbschaftsteuer sei von den Gerichten „immer wieder“ als verfassungswidrig beurteilt worden. Diese Darstellung ist in ihrer Pauschalität nicht zutreffend. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem letzten grundlegenden Urteil ausdrücklich anerkannt, dass die Verschonung von Betriebsvermögen verfassungsrechtlich gerechtfertigt und sogar geboten sein kann, um Unternehmensfortführungen und Arbeitsplätze zu sichern. Beanstandet wurden nicht das Prinzip der Verschonung an sich, sondern Fragen der Ausgestaltung, der Zielgenauigkeit und der Folgerichtigkeit einzelner Regelungen. Gerade daraus folgt die Notwendigkeit einer differenzierten, maßvollen Weiterentwicklung – nicht jedoch einer pauschalen Einschränkung oder Abschaffung der betrieblichen Verschonungsregelungen.

Für uns als CDU/CSU gilt deshalb: Wir sollten zunächst die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten und uns in der Zwischenzeit auf das konzentrieren, was unser Land dringend braucht – die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts. Deutschland befindet sich in einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheit und struktureller Herausforderungen. In dieser Situation wären zusätzliche steuerliche Belastungen, insbesondere für Unternehmen, das falsche Signal. Reformen mit Augenmaß, die Familienbetriebe schützen, Arbeitsplätze sichern und Investitionen ermöglichen, sind aus unserer Sicht der bessere Weg.

Das bedeutet nicht, dass wir Reformbedarf grundsätzlich leugnen oder uns einer Debatte verschließen. Sollte das Bundesverfassungsgericht Anpassungen verlangen, werden wir uns dieser Verantwortung stellen. Maßstab bleibt dabei jedoch stets, wirtschaftliche Vernunft, verfassungsrechtliche Solidität und sozialen Zusammenhalt miteinander in Einklang zu bringen.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Zuschrift und Ihr Engagement. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Fritz Güntzler, MdB

 

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