Warum bekämpft die CDU/CSU nicht wenigstens den Steuerbetrug?
Sehr geehrter Herr Güntzler, Sie haben im DLF gegen die Vermögenssteuer argumentiert ([1]; Ihr Interview fehlt noch). Viele Ihrer Argumente sind wissenschaftlich widerlegt, so die Kapitalflucht oder der trickle-down-Effekt [4]. Auch der Gini-Index für D ist hoch und steigt [3].
ABER: Warum bekämpft die CDU/CSU nicht wenigstens den jahrelangen & systematischen Steuerbetrug (Panama, Paradise, CumCum, CumEx etc.)?
Die erfolgreichste Staatsanwältin, Fr. Brorhilker, hat den Staatsdienst verlassen, weil sie bei Finanzwende e.V. mehr bewirken könne [2]. Es gibt (unter CDU/CSU-Regierung) zuwenig Personal in den Staatsanwaltschaften.
[1] https://www.deutschlandfunk.de/linke-und-diw-mit-studie-zur-vermoegenssteuer-100.html
[2] https://www.finanzwende.de/ueber-uns/aktuelles/anne-brorhilker-ist-geschaeftsfuehrerin-der-buergerbewegung-finanzwende
[3] https://data.worldbank.org/indicator/SI.POV.GINI?locations=EU
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Trickle-down-%C3%96konomie
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre kritische und zugleich sachlich formulierte Anfrage. Sie sprechen einen zentralen Punkt an: Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und aggressiver Steuervermeidung ist eine Kernaufgabe des Rechtsstaats – unabhängig von der Debatte um eine Vermögen- oder Erbschaftsteuer.
Es ist wichtig, hier klar zu unterscheiden: Die Ablehnung einer Vermögensteuer bedeutet keineswegs, Steuerbetrug zu tolerieren oder nicht entschlossen zu verfolgen. Im Gegenteil: Wer für eine marktwirtschaftliche Ordnung und solide Staatsfinanzen eintritt, hat ein originäres Interesse daran, dass geltendes Steuerrecht effektiv durchgesetzt wird.
1. CumEx, CumCum und internationale Steuergestaltungen
Die sogenannten CumEx- und CumCum-Gestaltungen stellen schwere Fälle organisierter Steuerumgehung dar. Sie wurden maßgeblich in den Jahren vor 2012 praktiziert. Bereits unter unionsgeführter Bundesregierung wurden gesetzliche Lücken geschlossen. Die strafrechtliche Aufarbeitung erfolgt durch unabhängige Staatsanwaltschaften, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich hierbei nicht um ein parteipolitisches, sondern um ein rechtsstaatliches Verfahren.
2. Rolle von Staatsanwaltschaften und Personalfrage
Die personelle Ausstattung der Justiz ist in Deutschland in erster Linie Aufgabe der Länder. Das gilt auch für Staatsanwaltschaften und Schwerpunktabteilungen für Wirtschaftskriminalität.
Die von Ihnen angesprochene Staatsanwältin Anne Brorhilker war bei der Staatsanwaltschaft Köln tätig – also in der Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung einzelner Personen, in den zivilgesellschaftlichen Bereich zu wechseln, ist zu respektieren, stellt jedoch keinen Beleg für ein strukturelles politisches Desinteresse an der Strafverfolgung dar.
Unabhängig davon ist unbestritten, dass komplexe internationale Finanzdelikte erhebliche personelle und technische Ressourcen erfordern. Hier ist kontinuierliche Stärkung der Ermittlungsstrukturen sinnvoll – sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene.
3. Internationale Kooperation gegen Steuervermeidung
Steuerhinterziehung und aggressive Steuervermeidung sind heute überwiegend grenzüberschreitende Phänomene. Entsprechend wurden in den vergangenen Jahren internationale Instrumente erheblich ausgebaut:
* automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten (AEOI),
* OECD-BEPS-Initiative zur Eindämmung von Gewinnverkürzung und -verlagerung,
* europäische Anti-Tax-Avoidance-Richtlinien,
* Transparenzregister zur Bekämpfung von Geldwäsche.
Diese Maßnahmen sind strukturell wirksamer als rein nationale Symbolinstrumente, da sie systemische Gestaltungsspielräume reduzieren.
4. Verhältnis zur Vermögensteuer-Debatte
Sie verweisen auf Studien zur Vermögensverteilung sowie auf Kritik an Annahmen zur Kapitalmobilität. Die Bewertung der empirischen Evidenz ist in der Fachliteratur durchaus umstritten. Selbst das DIW weist darauf hin, dass sehr hohe Steuersätze erhebliche Ausweichreaktionen auslösen können und das Aufkommen nicht linear steigt.
Im Übrigen gibt es auch unterschiedliche Auffassungen über die Bewertung von Vermögen. Beispielsweise wird von vielen Instituten in den Vermögensberechnungen unterschlagen, dass zu dem Vermögensbegriff auch die Alterssicherung (staatlich, aber auch privat) zählt, sodass Renten in der Vermögensberechnung nicht eingerechnet werden. Wenn Sie für das Alter vorsorgen, sodass ist dies Vermögen. Nimmt man diesen Umstand mit auf, so zeigt sich in den Studien sogar, dass die Verteilung des Vermögens in Deutschland geringer wird. Ich verweise dabei beispielsweise auf Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank, die Sie über Google leicht einsehen können.
Die zentrale ordnungspolitische Frage lautet daher nicht, ob Steuerbetrug zu bekämpfen ist – darüber besteht Konsens –, sondern ob eine zusätzliche Substanzsteuer ein geeignetes und verhältnismäßiges Instrument darstellt. Hier bestehen unterschiedliche Auffassungen über:
* Verwaltungsaufwand,
* Bewertungsprobleme,
* Auswirkungen auf Investitionen und Unternehmensnachfolge,
* internationale Standortwirkungen.
Diese Debatte ist legitim, ersetzt aber nicht die konsequente Durchsetzung bestehenden Rechts.
5. Grundsätzliche Haltung
Aus Sicht der CDU/CSU gilt:
* Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt
* Bestehendes Recht muss wirksam durchgesetzt werden.
* Gesetzliche Lücken sind zu schließen.
* Gleichzeitig darf Steuerpolitik nicht primär symbolisch, sondern muss praktikabel und verfassungsfest gestaltet sein.
Die wirksamste Antwort auf Steuerbetrug ist nicht zwingend die Einführung neuer Steuern, sondern eine effektive Rechtsdurchsetzung, internationale Kooperation und klare, rechtssichere Regelungen.
Ich hoffe, diese Einordnung hilft Ihnen weiter und danke Ihnen nochmals für Ihre engagierte Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB

