Warum keine Vermögenssteuer für reinen Privatbesitz zur Entlastung von Fachkräften?
Sehr geehrter Herr Güntzler,
das Standard-Argument gegen die Vermögenssteuer lautet, man wolle die Substanz von Unternehmen (Maschinen/Hallen) nicht gefährden.
Warum führt man die Steuer dann nicht einfach nur für Privatvermögen ein und definiert „Geschäftsvermögen“ über die Existenz von echten Vollzeit-Arbeitsplätzen? Wer keine Angestellten hat, kann sich nicht auf den „Schutz des Unternehmens“ berufen und muss besteuert werden.
Welche konkreten Hürden verhindern diese simple Unterscheidung zwischen produktiven Firmen und reinem privatem „Betongold“? Denn wenn man so diese Steuer hätte, könnten man Pflegekräfte und Handwerker entlasten, denn es wird langsam aber sicher gefährlich weil wir zu wenige Fachkräfte haben. Irgendwer muss die Wärmepumpen ja einbauen und warten, wir können ja nicht alle im kalten sitzen, Plumpsklos nutzen und wenn man blutend auf der Straße liegt, kommt keiner.
Was sind denn die rechtlichen Hürden bei diesem Vorschlag?
Mit freundlichen Grüßen
Nina B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Überlegungen zur Vermögensbesteuerung, insbesondere mit Blick auf die Unterscheidung zwischen produktivem Betriebsvermögen und reinem Privatvermögen. Die von Ihnen angesprochene Problematik – die Notwendigkeit der Fachkräftesicherung und die gleichzeitige Finanzierung staatlicher Aufgaben – bewegt auch uns sehr. Gerade der Mittelstand ist auf gut ausgebildete Arbeitskräfte angewiesen, und es ist richtig: Ohne Fachkräfte funktioniert weder Energiewende noch Versorgungssicherheit. Deutschland braucht dringend Menschen, die anpacken – im Handwerk, in der Pflege, in der Industrie.
Zugleich ist der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Substanzbesteuerungen wie der Vermögensteuer an enge verfassungsrechtliche Grenzen gebunden. Die sogenannte „Zweiteilung“ in produktives und nicht-produktives Vermögen erscheint auf den ersten Blick praktikabel, stellt sich in der Umsetzung jedoch als überaus komplex dar. Denn: Auch Privatvermögen kann mittelbar wirtschaftlich verwendet werden – etwa durch Vermietung oder Beteiligung an Kapitalgesellschaften – und viele Selbstständige und Freiberufler verfügen zwar über betriebliche Einkünfte, beschäftigen jedoch keine Angestellten. Eine pauschale Kopplung des steuerlichen Schutzes an die Existenz von Vollzeitstellen würde daher verfassungsrechtlich angreifbar und sachlich kaum trennscharf.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Probleme bei dieser Unterscheidung: Viele Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland sind in der Rechtsform von Personengesellschaften tätig – also mit ihrem Privatvermögen unmittelbar mit dem Unternehmensvermögen verbunden. In diesen Fällen ist das sogenannte „Privatvermögen“ oft nichts anderes als das über Jahrzehnte aufgebaute Unternehmenskapital, aus dem auch das Einkommen stammt. Zudem haften diese Unternehmer in der Regel persönlich für Verbindlichkeiten ihres Betriebs – nicht selten sogar mit Haus und Hof. Eine steuerliche Trennung von Betriebs- und Privatvermögen lässt sich hier sachlich kaum ziehen, ohne willkürlich zu wirken und rechtliche Probleme aufzuwerfen.
Hinzu kommt: Viele Investitionen in Zukunftsprojekte, Start-ups oder junge Unternehmen erfolgen aus privatem Kapital – gerade von Familienunternehmern, die bewusst ihr Vermögen in Deutschland investieren. Diese Investitionen schaffen Arbeitsplätze, treiben Innovationen voran und sichern langfristig das Steueraufkommen. Eine Besteuerung dieses Vermögens ohne Rücksicht auf dessen Funktion würde diese Investitionsbereitschaft schwächen und so am Ende genau die Menschen treffen, die heute Verantwortung übernehmen – für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für Innovationen, für Ausbildung.
Die von der Partei Die Linke und dem DIW vorgeschlagenen Modelle einer Vermögensteuer verkennen zudem die möglichen negativen Auswirkungen auf Investitionen, Innovationskraft und Standortattraktivität. Selbst das DIW räumt in seiner eigenen Analyse ein, dass hohe Steuersätze für sehr große Vermögen zu starken Ausweichreaktionen führen können – bis hin zu rückläufigem Steueraufkommen bei Milliardären. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage mit konjunktureller Schwäche und strukturellem Umbau unserer Industrie wäre eine solche Belastung kontraproduktiv.
Statt auf neue Substanzsteuern setzen wir als CDU/CSU auf gezielte Entlastung von Leistungsträgern, den Abbau von Bürokratie sowie eine konsequente Bekämpfung von Steuervermeidung und -betrug. Nur mit einem wachstumsfreundlichen und leistungsorientierten Steuersystem sichern wir die finanziellen Spielräume, um in Bildung, Infrastruktur und den sozialen Zusammenhalt zu investieren – und damit auch unsere Fachkräfte zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB

