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Frederik Bouffier
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Frage von Carmen B. •

Werden Sie als Abgeordneter der CDU die Kandidatur von Frau Brosius-Gersdorf unterstützen und sich innerhalb der CDU öffentlich für ihre Wahl einsetzen?

Ich bin beunruhigt darüber, dass bei der Wahl der Verfassungsrichter(innen) keine Meinungsvielfalt mehr möglich sein soll. Es kommt beim obersten Verfassungsgericht u.a. darauf an, ausgewogen und mit höchster fachlicher Expertise Urteile oder Beschlüsse zu fällen. Es macht mir ein ungutes Gefühl, einen integeren Menschen einer ihn diffamierenden Öffentlichkeit ausgesetzt zu sehen und frage, inwieweit es ihnen als christlich-demokratische Partei möglich ist und sein sollte, sie davor besser zu schützen. Entschließen sie sich innerhalb der CDU zu einer umfassenden Unterstützung und eindeutigen Positionierung für diese professionelle und transparente Kandidatin. Eine Antwort von Ihnen wäre mir sehr wichtig!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Zunächst einmal steht es außer Frage, dass die Vorgänge um die abgesetzte Verfassungsrichterwahl der Koalition insgesamt geschadet haben. Es hätte ferner wesentlich früher aus der Unionsspitze signalisiert werden müssen, dass es massive Vorbehalte gegenüber Frau Brosius Gersdorf gibt. 

Das Bundesverfassungsgericht genießt in der Bevölkerung hohes Vertrauen. Es ist meines Erachtens Pflicht und Verantwortung eines jeden Parlamentariers dafür Sorge zu tragen, dass dieses Vertrauen nicht beschädigt wird und - bei aller gebotenen Meinungsvielfalt - Extrempositionen keinen Eingang in das Verfassungsgericht finden. Den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts obliegt es „als Hüterin der Verfassung“ das Grundgesetz verbindlich auszulegen. 

Aus den Erfahrungen der menschenverachtenden Nazi-Diktatur haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes ganz bewusst die Unantastbarkeit der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 S. 1. GG verankert und damit an den Anfang unserer Verfassung gestellt. Die Menschenwürdegarantie ist zwingende Leitlinie verfassungsrechtlichen Handelns. Ausgerechnet in diesem entscheidenden Punkt vertritt Frau Prof. Brosius-Gersdorf aber eine Position, die sie in meinen Augen als Verfassungsrichterin untragbar gemacht hätte. 

Beispielsweise hat Frau Brosius-Gersdorf in der vergangenen Legislaturperiode in der Kommission der Bundesregierung zur Reform des Abtreibungsrechts mitgewirkt. Sie verantwortete im Kommissionsbericht das Kapitel zum verfassungsrechtlichen Rahmen und kam hierbei zu dem Ergebnis, dass es „gute Gründe gebe“, dass die Menschenwürde „erst für den Menschen ab Geburt“ gelte. 

Sie spricht also dem Ungeborenen Leben den Menschenwürdeschutz ab. Um es deutlich zu sagen: Das ist ein verfassungsrechtlicher Dammbruch, der diametral zur bisherigen Verfassungsrechtsprechung steht und auch in der Rechtswissenschaft eine Extremposition darstellt. Ich habe Sie deshalb für ungeeignet gehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Frederik Bouffier

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