(...) Damit können z.B. Eltern schon zum kommenden Schuljahr selbst entscheiden, und über einen entsprechenden Antrag ihr Kind ggf. ein Jahr später einschulen lassen, wenn es innerhalb eines bestimmten Zeitraumes sechs Jahre alt wird. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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