Wie wird der Vertrauensschutz für Bitcoin-Anleger gewährleistet, die seit 2013 auf die einjährige Haltefrist vertraut haben?
Gleichbehandlung im Steuerrecht
Bitcoin wird hier als „privates Wirtschaftsgut“ gesehen, ähnlich wie Gold oder Kunst. Diese Dinge haben keinen Zins und keinen Herausgeber. Wenn der Staat Bitcoin anders behandelt als Gold, wäre das eine ungerechte Ungleichbehandlung.Seit 2013 galt die Regel: Wer Bitcoin länger als ein Jahr hält, muss beim Verkauf keine Steuern auf den Gewinn zahlen. Viele Menschen haben ihre Finanzplanung darauf aufgebaut. Wenn der Staat diese Regel nachträglich ändert, verlieren Bürger das Vertrauen in stabile Gesetze. Und Gesetze sollen eigentlich verlässlich sein. Eine Änderung würde vor allem normale Anleger treffen, nicht große Investoren, die oft andere Wege nutzen.
Außerdem könnte Deutschland dadurch unattraktiver für Krypto-Investitionen werden.Die Politik sollte die aktuelle Regel behalten, also die einjährige Haltefrist für Bitcoin nicht abschaffen.Meine Bitte an Sie:
Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass die Haltefrist des § 23 EStG für Kry

