Damit möchten wir in der Tat Betriebe und Arbeitnehmer:innen entlasten – teils um mehrere hundert Euro im Jahr.
Erstens bei der Besteuerung: hier fordern wir, dass das Erben riesiger Wohnungsbestände nicht länger praktisch steuerfrei bleibt, während für zwei oder drei geerbte Wohnungen Erbschaftsteuer fällig wird.
Die beschlossenen Honorarkürzungen um 4,5% sowie die geplanten finanziellen Einschnitte im Regierungsentwurf des GKV-BStabG sind nicht akzeptabel, vor allem wenn man die sowieso schon bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie betrachtet.
Zu unserem Bedauern wurden einige dieser Maßnahmen durch die aktuelle Bundesregierung wieder eingestellt.
Ich setze mich dafür ein, dass psychotherapeutische Leistungen angemessen vergütet werden. Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, dass die Vergütung in diesem Bereich um 4,5 % abgesenkt wurde.
Die demokratischen Kräfte müssen auch diesen niedrigschwelligen Kontakt suchen und ausbauen, das wird Aufgabe der kommenden Zeit.

