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FDP
• 05.07.2024

Paragraph 19 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) legt fest, inwiefern das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an Außenprüfungen mitwirken kann in den Fällen, in denen die Steuerverwaltungskompetenz den Ländern obliegt.

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FDP
• 04.07.2024

Ich setze mich in verschiedenen Gesprächen weiterhin dafür ein, dass wir eine Lösung für das Problem finden

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FDP
• 27.06.2024

Für diese Prüfungen sind die Finanzbehörden der Bundesländer zuständig. Nur diese können daher Fragen zu den Gründen für die Durchführung steuerlicher Außenprüfungen beantworten.

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